Die Stiftung

Zur langfristigen Sicherung der Arbeit für die unheilbar kranken Kinder und ihre Familien wurde die „Stiftung Kinderhospiz Löwenherz“ aufgebaut. Sie ist als zusätzliche Säule zur Finanzierung der Betriebskosten gedacht. Denn zur Zeit wird die Hälfte der laufenden Kosten durch Spenden finanziert. Da diese Einnahmen auf Dauer nur schwer zu kalkulieren sind, soll das Risiko so verringert werden.

Die Stiftung wird von einem fünfköpfigen Kuratorium (Vorstand) geleitet. Ein Stiftungsrat berät den Vorstand und kontrolliert ihn.

Die Stiftung wurde am 10. Februar 2008, dem „Tag der Kinderhospizarbeit“, mit einem feierlichen Gründungsakt ins Leben gerufen.

Mit Bescheid vom 20. Februar 2008 hat die Stiftungsaufsicht des Landes Niedersachsen die Stiftung anerkannt.

Das zuständige Finanzamt erteilte am 05. März 2008 den Freistellungsbescheid.

Ebenfalls am 5. März 2008 erfolgte die Veröffentlichung der  „Stiftung Kinderhospiz Löwenherz“ im Ministerialblatt Niedersachsen Nr. 10.

Damit die neue Stiftung wächst und sich auch der Ertrag von Jahr zu Jahr vergrößert, hofft man auf Zustiftungen. Unterstützer werden gebeten, bei Einzahlungen den Hinweis „Zustiftung“ auf dem Überweisungsträger hinzuzufügen.

Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne Barbara Frerker unter:

04242 / 5925 – 15
stiftung(at)kinderhospiz-loewenherz.de

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Die Kontonummern der Stiftung:
Kreissparkasse Syke
BLZ 291 517 00
Konto-Nummer: 111 00 17546
IBAN: DE88 2915 1700 1110 0175 46
BIC: BRLADE21SYK

Stichwort: Zustiftung
Bankhaus Hallbaum
BLZ 250 601 80
Konto-Nummer: 1001190220
IBAN: DE53 2506 0180 1001 1902 20
BIC: HALL DE 2H

Stichwort: Zustiftung

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