
Immer wieder fragen uns Freunde, Unterstützer und Mitglieder, ob man Löwenherz auch seinen Nachlass – oder einen Teil davon – vererben kann. Das ist möglich, denn der Verein ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt. Mit einem Testament oder einem Vermächtnis kann man über das eigene Leben hinaus den unheilbar erkrankten Kindern und ihren Familien unmittelbar helfen. Auf diese Art und Weise können Sie dazu beitragen, mit Ihrem Vermögen auch die Zukunft zu gestalten und die Arbeit langfristig zu sichern.
Auf Wunsch schicken wir Ihnen unsere Broschüre zum Thema Nachlass gerne zu. Sie können sie unter
Tel. 04242 / 5925 – 0 im Büro kostenlos bestellen.
Wenn Sie Fragen haben, hilft Ihnen Geschäftsführerin Barbara Frerker gerne weiter. Da jeder Erbfall einzigartig ist, empfehlen wir Ihnen, sich juristischen Rat bei einem Anwalt oder Notar einzuholen.

